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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN PENSIONSAUFNAHMEVERTRAG
I. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension Windjammer zustande. Der Pension Windjammer steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Pension Windjammer und der Kunde.
3. Alle Ansprüche gegen die Pension Windjammer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension Windjammer beruhen.
II. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Die Pension Windjammer ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise der Pension Windjammer zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension Windjammer an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Die Pension Windjammer kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension Windjammer oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension Windjammer erhöht.
4. Die Pension Windjammer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
5. Die Pension Windjammer ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
III. Zahlungs- & Stornierungsbedingungen der Pension Windjammer
1. Sobald Ihnen Ihre Hotel-Reservierung schriftlich oder mündlich bestätigt wurde, gilt der Gastaufnahmevertrag als geschlossen.
2. Die von Ihnen reservierten Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
3. Mit Ihrer Reservierung garantieren wir Ihnen den vereinbarten Zimmertyp. Wünsche für bestimmte Zimmer versuchen wir Ihnen zu erfüllen.
4. Sollten Sie erst nach 18.00 Uhr anreisen, informieren Sie uns bitte, da wir sonst versuchen, die gebuchten Zimmer an andere Gäste zu vermitteln.
5. Die ortsübliche Kurtaxe berechnen wir Ihnen bei Anreise separat. (Barzahlung)
6. Zum Mitbringen von Haustieren ist eine Anfrage erforderlich.
Hinweis: im Frühstücksraum ist der Aufenthalt von Haustieren leider nicht möglich.
7. Rücktritt durch die Mieter
Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Die dabei entstehenden Stornokosten zugunsten des Eigentümers lauten wie folgt:
(pauschalisierte Stornokosten)
-zu 45 Tagen vor Mietbeginn: 30% des Gesamtmietbetrages, mind. 50,00 €
-44 - 35 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtmietbetrages
-34 - 1 Tag vor Mietbeginn: 80% des Gesamtmietbetrages
-am Tag des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 90% des Gesamtmietbetrages
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es einer Mitteilung an den Vermieter.
Dem Wechsel kann jedoch von unserer Seite widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.
Bitte beachten Sie, dass uns Ihre schriftliche Stornierung bis zu diesen Terminen vorliegt.
IV. RÜCKTRITT DER PENSION WINDJAMMER
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension Windjammer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension Windjammer auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension Windjammer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Pension Windjammer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- die Pension Windjammer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension Windjammer in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension Windjammer zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension Windjammer entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension Windjammer spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension Windjammer aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension Windjammer kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VI. HAFTUNG DER PENSION WINDJAMMER
1. Die Pension Windjammer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension Windjammer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension Windjammer beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension Windjammer beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension Windjammer steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension Windjammer auftreten, wird die Pension Windjammer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension Windjammer dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.000,- im Pensionssafe aufbewahrt werden. Die Pension Windjammer empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Windjammer.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension Windjammer. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension Windjammer.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Pensionsaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.