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Mike Uphoff
Pension Windjammer
Poststr. 39
18119 Rostock-
Tel.: 0381-
Fax: 0381-
Mobil: 0152-
regelmäßig zu höheren Kosten als ein Anruf in das dt. Festnetz.)
Konzeption und Inhalte
Klaus Uphoff
Poststr. 39
18119 Rostock-
www.pension-
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
PENSIONSAUFNAHMEVERTRAG
I. VERTRAGSABSCHLUSS, -
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension Windjammer zustande. Der Pension Windjammer steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Pension Windjammer und der Kunde.
3. Alle Ansprüche gegen die Pension Windjammer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension Windjammer beruhen.
II. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Die Pension Windjammer ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise der Pension Windjammer zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension Windjammer an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Die Pension Windjammer kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension Windjammer oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension Windjammer erhöht.
4. Die Pension Windjammer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
5. Die Pension Windjammer ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4
III. Zahlungs-
1. Sobald Ihnen Ihre Hotel-
2. Die von Ihnen reservierten Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
3. Mit Ihrer Reservierung garantieren wir Ihnen den vereinbarten Zimmertyp. Wünsche für bestimmte Zimmer versuchen wir Ihnen zu erfüllen.
4. Sollten Sie erst nach 18.00 Uhr anreisen, informieren Sie uns bitte, da wir sonst versuchen, die gebuchten Zimmer an andere Gäste zu vermitteln.
5. Die ortsübliche Kurtaxe berechnen wir Ihnen bei Anreise separat. (Barzahlung)
6. Zum Mitbringen von Haustieren ist eine Anfrage erforderlich.
Hinweis: im Frühstücksraum ist der Aufenthalt von Haustieren leider nicht möglich.
7. Rücktritt durch die Mieter
Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Die dabei entstehenden Stornokosten zugunsten des Eigentümers lauten wie folgt:
(pauschalisierte Stornokosten)
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Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es einer Mitteilung an den Vermieter.
Dem Wechsel kann jedoch von unserer Seite widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.
Bitte beachten Sie, dass uns Ihre schriftliche Stornierung bis zu diesen Terminen vorliegt.
IV. RÜCKTRITT DER PENSION WINDJAMMER
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension Windjammer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension Windjammer auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension Windjammer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Pension Windjammer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
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4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension Windjammer entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension Windjammer spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension Windjammer aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension Windjammer kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VI. HAFTUNG DER PENSION WINDJAMMER
1. Die Pension Windjammer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension Windjammer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension Windjammer beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension Windjammer beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension Windjammer steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension Windjammer auftreten, wird die Pension Windjammer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension Windjammer dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs-
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Pensionsaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Datenübermittlung und -
Ihr Internet-
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Quelle: Anwalt Arbeitsrecht Hamburg